Was bedeutet 2G+

Die 2G+-Regel bedeutet, dass nur vollständig Geimpfte oder Genesene Zutritt haben und diese zusätzlich ein negatives Testergebnis nachweisen müssen.

  • durch Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden)
  • durch PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden)

Keine zusätzliche Testpflicht

Die zusätzliche Testpflicht  entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung

  • entweder über eine 3. Auffrischungsimpfung (Booster) verfügen
  • geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tage zurückliegt (gilt auch für Johnson & Johnson-Geimpfte, die noch keine dritte Impfung erhalten haben) oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind (bestätigter PCR-Test mehr als 27 Tage, aber nicht älter als 90 Tage).

Genesen

Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, werden wie immunisierte Personen behandelt, wenn sie über einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest oder einen von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen.

  • Bis einschließlich 15 Jahren gelten „automatisch“ als immunisiert und auch als getestet. Es sind keine Nachweise erforderlich, außer gegebenenfalls der Altersnachweis.
  • Ab 16 Jahren ist der 2G-Nachweis erforderlich (geimpft oder genesen). Der für 2G + notwendige negative Testnachweis kann durch einen Nachweis der Schule über die Schulzugehörigkeit und die Teilnahme an Schultestungen ersetzt werden.

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